Baselland

Gemäss Bundesamt für Statistik leben rund 708’000 Personen in der Schweiz. Fast neun Prozent der Schweizer Bevölkerung gelten somit als arm.

Du bist nicht alleine, wenn du von Armut betroffen bist. 

Was gibt es für Unterstützungsangebote, welche Möglichkeiten können in Anspruch genommen werden und wie funktioniert das genau? Auf niederschwellige Art und Weise herausfinden zu können, was es für Hilfe gibt: Das ist oft schwierig. Die staatliche Unterstützung scheint undurchsichtig, die privaten Initiativen zwar zahlreich, doch schwierig zu überblicken. Wir haben versucht, eine Liste zusammenzutragen. 

Staatliche Hilfe

Die Grundsatzfrage ist: Auf was für Leistungen habe ich Anspruch?

Hier listen wir die verschiedenen Möglichkeiten auf:

Prämienverbilligung der Krankenkasse 

Damit musst du weniger Krankenkassenprämien zahlen, der Staat zahlt einen Teil deiner Prämien direkt an die Kasse. Die Prämienverbilligung kann im selben Jahr auch noch rückwirkend bezogen werden. Das bedeutet, dass du zum Beispiel im September 2021 den Antrag stellst und dann die allfälligen Verbilligungen seit Januar 2021 bekommst. Hier kannst du ausrechnen, ob du darauf Anspruch hast. Wenn du seit mindestens zwei Jahren in Basel-Land angemeldet bist und darauf Anspruch hast, solltest du das Antragsformular automatisch bekommen. Wenn nicht, dann kannst du einen Antrag stellen, das Formular zu bekommen.

  • Familienmietzinsbeiträge

Als Familie kann man zwischen 50 und 1000 Franken Unterstützung an die Miete bekommen. 

  • Alimentenbevorschussung

Für alleinerziehende Elternteile mit noch nicht volljährigen Kindern: Wenn das andere Elternteil nicht, unvollständig oder verspätet Unterhalt (Alimente) bezahlt, können diese Alimente vom Staat bevorschusst werden. Das Elternteil, das nicht zahlt, muss dieses Geld dann wieder an den Staat zurückzahlen. Hier findest du heraus, in welcher Reihenfolge du was tun musst.

Grundsätzliche Unterstützung vom Staat, wenn du arm bist und in die Kriterien passt.

Sonst gibt es noch

  • IV

Nach sechs Monaten Krankheit kann IV beantragt werden. Prinzipiell wird die IV beim ersten Mal eher abgelehnt. Wenn die IV abgelehnt wird, kannst du Einspruch erheben.

  • Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV oder zur IV

Ergänzungsleistungen sind zusätzliche Zahlungen zur AHV oder zur IV, wenn diese zu tief ist, um davon leben zu können. 

Dort gibt es verschiedene Möglichkeiten, dich zu unterstützen, zum Beispiel:

– Wenn du krank bist und IV angemeldet hast und mind 20 Prozent arbeitsfähig ist, zahlt das RAV eine Überbrückungsleistung.

– Ab sechs Monaten Krankheit kannst du zur IV gehen, vorher überbrückt das RAV.

– Schulabgänger*innen, die keine Anschlusslösung finden (keine Ausbildung oder keinen Job), bekommen nach 120 Wartetagen 90 Taggelder. Das ist Geld für etwa 4 Monate. 

– Wenn sich Paare trennen und eine Person Hausfrau oder -mann war und nicht gearbeitet hat, bekommt sie 90 Taggelder vom RAV und kann unterstützt werden, wieder in den Arbeitsmarkt reinzukommen. 

Wenn dein Ehemann gestorben ist, bekommst du eine Witwenrente. Wenn deine Ehefrau gestorben ist und ihr Kinder hattet, bekommst du eine Witwerrente. Es gibt eine Waisenrente und eine Halbwaisenrente für Kinder, bei denen die Eltern oder ein Elternteil gestorben sind.

  • Für Jugendliche

Junge Menschen, die nach der obligatorischen Schulzeit keine Anschlusslösung haben, gibt es Motivationssemester. Dort wirst du auf verschiedene Arten unterstützt, etwas zu finden, was du nachher machen kannst.

Sonstige Tipps und Tricks

  • Kinderzulagen

Das Elternteil, das mehr arbeitet, bekommt Kinderzulagen. Wenn nun ein Elternteil im Kanton Basel-Stadt angestellt ist und das andere Elternteil im Basel-Land, und der im Basel-Land bekommt die Kinderzulagen: Dann sind diese Zulagen tiefer als sie im Kanton Basel-Stadt wären. Diese Differenz wird ausgezahlt. Pro Kind im Baselland bekommt man 250 Franken Ausbildungszulagen, in Basel-Stadt 275. Die 25 Franken Unterschied pro Monat werden gezahlt.

Andere Hilfe

KulturLegi: Die KulturLegi ist eine Karte, mit der Armutsbetroffene bis zu 70 Prozent Rabatt auf Eintrittspreise und Kurskosten bei Kultur-, Bildungs- und Sportinstitutionen erhalten. Hier kannst du die Kulturlegi beantragen.

Caritaskarte: Damit kannst du im Caritasmarkt günstig Lebensmittel einkaufen, die Karte beantragen kannst du hier.

Familienpass Plus: Familien bekommen damit Vorteile und Vergünstigungen bei verschiedenen Angeboten. Karte beantragen

Colour Key: Ein spezielles Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene für Freizeit-, Kultur- und Förderangebote. Hier kannst du den Colour Key beantragen.